Per 1. Juni 2025 tritt die revidierte Hundeverordnung im Kanton Zürich in Kraft. Was sich für Hundehaltende ändert, habe ich hier zusammengestellt.
Die neue Hundeverordnung betrifft Personen, die ab dem 1. Juni 2025 einen Hund zu sich nach Hause holen oder neu in den Kanton Zürich ziehen. Folgende sind die wichtigsten Punkte:
- Neu gibt es für Ersthundehalter*innen oder Hundehalter*innen, die seit 10 Jahren keinen Hund mehr hatten, eine Theorieprüfung. Diese kann bereits ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich absolviert werden.
- Wer sich ab 1. Juni 2025 einen Hund holt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zieht, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. Dieser umfasst mindestens 6 Lektionen.
- Es gibt nur noch einen Kurs für alle Hunde ab 6 Monaten. Der Welpenkurs und Erziehungskurse fallen damit weg.
- Sogenannte Kleinwüchsige Hunde sind neu auch eingeschlossen.
- Der praktische Kurs muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.
- Hunde, die bei ihrem Erwerb oder beim Zuzug in den Kanton Zürich älter als zehn Jahre sind, sind vom Kurs befreit.
Für junge Hunde, die bereits heute bei dir zu Hause sind, gilt die neue Hundeverordnung nicht. Das Veterinäramt des Kantons Zürich empfiehlt aber trotzdem deinen Hund und dich selbst gut auszubilden. Wenn du bereits mitten in einem Kurs steckst mit deinem Hund, spricht am besten mit deiner Trainerin oder deinem Trainer. Ich empfehle dir auf jeden Fall den Kurs fertig zu besuchen.
Bei Fragen zur neuen Verordnung oder auch zu den Kursen, die ich anbiete, kannst du dich gerne bei mir melden.